AGB

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens Schlichtermann nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner und/ oder Teilnehmer/in.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner und/ oder Teilnehmer/in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner/ Teilnehmer/in nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Vertragspartner und/ oder der/ die Teilnehmer/in muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Schlichtermann absenden.

1. Offener Seminarbereich:

§ 1.1. Teilnahme

Die Teilnahme an Seminare/ Trainings/ Workshops und Weiterbildungen ist jedermann/-frau möglich. Sie kann an fachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft sein, die für die einzelnen Weiterbildungen geregelt werden. Mit der Anmeldung erklärt die/der Teilnehmer/in, dass sie/er in der Lage ist, eigenverantwortlich an der Veranstaltung teilzunehmen.

§ 1.2. Anmeldung

  1. Die Anmeldung für offene Seminare/Trainings/Workshops und Weiterbildungen erfolgt grundsätzlich online über das Buchungsformular der Internetseite und ist verbindlich. Sie wird von Schlichtermann i. d. R. innerhalb von 2-3 Werktagen per E-Mail bestätigt.
  2. Langfristige Weiterbildungen (> 3 Monate) sind nur im Block buchbar.
  3. Schriftliche Anmeldungen werden unter dem Vorbehalt anerkannt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als Geschäftsgrundlage vereinbart sind.

§ 1.3. Zahlungsbedingungen

  1. Die Teilnehmergebühren für offene Workshops, Seminare und Weiterbildungen sind spätestens 4 Wochen vor Beginn fällig.
  2. Bei längerfristigen Weiterbildungen können individuelle Zahlungsmodalitäten im Weiterbildungsvertrag geregelt werden.

§ 1.4. Änderung des Leistungsumfangs

Inhalt und Ablauf von Seminar- und Veranstaltungsprogrammen, ebenso wie der Einsatz der Trainer und Berater, können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt die/den Teilnehmer/in und die Vertreter des Auftraggebers weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§ 1.5. Nichtdurchführung:

  1. Liegen für die Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus anderen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, eine programmgemäße Durchführung nicht möglich ist der Veranstalter nicht zur Durchführung verpflichtet. Eine Haftung gegenüber den Teilnehmern für etwaige daraus entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
  2. Sollte der Veranstalter gezwungen sein ein Seminar abzusagen, wird das Seminar zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ist ein Teilnehmer an dem Nachfolgetermin verhindert, bekommt er bereits geleistete Zahlungen erstattet. Absagen können nur aus wichtigem Grunde erfolgen. Als wichtiger Grund zählt insbesondere, wenn die Trainer kurzfristig erkranken und kein Ersatztrainer gestellt werden konnte.

§ 1.7. Nebenkosten bei offenen Seminaren

Die Kosten fĂĽr Unterkunft und Verpflegung sowie die Reisekosten sind von den Teilnehmern fĂĽr jedes Seminar selbst zu tragen. Kaffee, Tee, Wasser, Obst und Kekse stehen in den Pausen zur VerfĂĽgung.

§ 1.8. Umbuchung/ Stornierung

Langfristige Weiterbildung (> 3 Monate)

Eine ordentliche Kündigung von Seiten des Teilnehmers ist mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zulässig. Die Anmeldegebühr verbleibt beim Veranstalter. Eine Rückerstattung der Weiterbildungskosten wird prozentual errechnet. Als Grundlage dienen die bereits geleisteten Module und als Entschädigung für den Veranstalter 50% der Gebühren für die noch offenen Module. Bei Verhinderung des Teilnehmers aus wichtigem Grunde, gibt es keine Möglichkeit einzelne Module nachzuholen und Gebühren werden nicht erstattet. Kündigungen müssen stets schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist das Eingangsdatum beim Veranstalter.

2-Tages-Seminare:
Umbuchungen und Stornierungen einer 2-Tagesveranstaltung sind bis 28 Tage vor Beginn einmalig kostenfrei möglich. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Seminargebühr fällig, wenn nicht ein Ersatzteilnehmer bis 1 Tag vor Seminarbeginn benannt oder vom Veranstalter gefunden wird. Bei einer Umbuchung oder Stornierung kürzer als 27 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr fällig. Wird ein weiterer Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten nach der Stornierung gebucht, werden 50% der Stornierungsgebühr angerechnet werden. Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum beim Veranstalter. Unterbringungs- und Reisekosten, die auf Grund von Umbuchung, Stornierung oder vorzeitiger Abreise entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen.

2. Firmeninterne Veranstaltungen:

§ 2.1. Angebote für firmeninterne Veranstaltungen

Firmeninterne Veranstaltungen sind Seminare, Beratungen (Coaching, Supervision, Organisationsberatung), Workshops und Vorträge, die für die Mitglieder einer Organisation durchgeführt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§ 2.2. Beginn und Dauer

Beginn, Dauer und Ort der Veranstaltung sind in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt. Änderungen dieser Rahmenbedingungen können, wenn nötig vorgenommen werden.

§ 2.3. Zahlungsbedingungen

Beratungsleistungen und firmenspezifische Seminare und Workshops sind direkt nach Rechnungserhalt zahlbar, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang oder, wenn in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders festgelegt. Änderungen nach aktuellen Gegebenheiten bleiben vorbehalten.

§ 2.4. Auftragserteilung

Aufträge für firmeninterne Schulungen werden nur schriftlich akzeptiert, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Veranstalters, sie werden unter dem Vorbehalt anerkannt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als Geschäftsgrundlage vereinbart sind. Eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellt Schlichtermann innerhalb von 3 Werktagen.

§ 2.5. Teilnahme

Der Vertragspartner legt fest, welche/r Teilnehmer/in an der firmeninternen Veranstaltung teilnimmt. Die Teilnahme ist jedermann/-frau möglich. Sie kann an fachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft sein, die für einzelne Veranstaltung geregelt werden. Der Vertragspartner trägt dafür Sorge und stellt sicher, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer die Veranstaltung wahrnehmen.

§ 2.6. Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in Textform Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Inhalt und Ablauf von Veranstaltungen, ebenso wie der Einsatz der Trainer und Berater können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt den Vertragspartner weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§ 2.7. Nichtdurchführung:

Sollte Schlichtermann gezwungen sein eine Veranstaltung abzusagen, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Eine Terminabstimmung wird zwischen Schlichtermann und dem Vertragspartner erfolgen. Absagen können nur aus wichtigem Grunde erfolgen. Als wichtiger Grund zählt insbesondere, wenn die Trainer kurzfristig erkranken und kein Ersatztrainer gestellt werden konnte.

§ 2.8. Umbuchung/ Stornierung

Veranstaltung: 2 Tage oder länger:

Umbuchungen und Stornierungen einer 2 Tage Veranstaltung oder länger sind bis 28 Tage vor Beginn kostenfrei möglich. Zwischen dem 27 bis 15 Tag vor Beginn stellen wir 25% des Honorars in Rechnung; zwischen dem 14 und 2 Tag vor Beginn stellen wir 50% des Honorars in Rechnung und bis einen Tag vor Beginn stellen wir 75% des Honorars in Rechnung.

Veranstaltung: ½-1 Tag:

Umbuchungen und Stornierungen einer ½ oder Ganz-Tagesveranstaltung sind bis 14 Tage vor Beginn kostenfrei möglich. Zwischen dem 13 bis 8 Tag vor Beginn stellen wir 25% des Honorars in Rechnung; zwischen dem 7 und 2 Tag vor Beginn stellen wir 50% des Honorars in Rechnung und bis einen Tag vorher stellen wir 75% des Honorars in Rechnung.

Coaching/ Supervision/ Organisationsberatung:

Umbuchungen und Stornierungen eines Coaching-, Supervisions- oder Organisationsberatungs-Termins mit einer Dauer von bis zu 3 Stunden sind bis zu 1 Woche vor Beginn kostenfrei möglich. Zwischen dem 6 bis 4 Tag vor Beginn stellen wir 25% des Honorars in Rechnung; zwischen dem 3 und 2 Tag vor Beginn stellen wir 50% des Honorars in Rechnung und einen Tag vor Beginn stellen wir 75% des Honorars in Rechnung. Am Tag selbst werden 100% in Rechnung gestellt.

Stornierungen oder Umbuchungen mĂĽssen stets schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.

Externe Raumkosten, die auf Grund von Umbuchung, Stornierung oder vorzeitiger Abreise entstehen, sind vom Vertragspartner zu tragen.

Nimmt ein/e Teilnehmer/in nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht fĂĽr den nicht genutzten Teil kein RĂĽckvergĂĽtungsanspruch.

Bei Verhinderung einzelner Teilnehmer des Vertragspartners aus wichtigem Grunde, gibt es keine Möglichkeit nachzuholen und Gebühren werden nicht erstattet.

3. Allgemeines:

§ 3.1. Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern. Der Vertragspartner erklärt sich mit der elektronischen Speicherung der Daten einverstanden.

§ 3.2. Urheberrechte

Die begleitenden Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Form der Weitergabe und Vervielfältigung, auch in digitaler Form, ist untersagt. Bei Verstößen behält Schlichtermann sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§ 3.3. Haftung

Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt Schlichtermann keine Haftung.

Schlichtermann haftet nicht für Schäden, die durch die Teilnehmer verursacht werden. Dies gilt ebenso für Schäden der Teilnehmer die durch Dritte verursacht werden.

Schlichtermann ĂĽbernimmt keine Verantwortung dafĂĽr, dass Teilnehmer die Voraussetzungen fĂĽr die angebotene/besuchte Veranstaltung erfĂĽllen.

Schlichtermann behält sich vor, Teilnehmer und Vertreter des Auftraggebers, die durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung stören, vom weiteren Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden, es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Teilnehmergebühren.

Schlussbestimmungen

Absprachen, die eine Änderung einzelner Bestimmungen bedeuten, sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Für alle, sich aus diesem Vertrag ergebenden rechtlichen Auseinandersetzungen, gilt deutsches Recht. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Kassel als vereinbart.